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   OVG Sachsen, 06.05.2010 - 1 B 579/09   

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https://dejure.org/2010,10728
OVG Sachsen, 06.05.2010 - 1 B 579/09 (https://dejure.org/2010,10728)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.05.2010 - 1 B 579/09 (https://dejure.org/2010,10728)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 1 B 579/09 (https://dejure.org/2010,10728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 72, § 63, § 10; BauNVO § 15; BauGB § 34
    Beseitigungsverfügung, Werbeanlagen, Beseitigungsverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Werbetafeln bei Einfügen nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung; Zulässigkeit von Werbetafeln in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Werbetafeln bei Einfügen nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung; Zulässigkeit von Werbetafeln in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fremdkörper Werbetafel: Beseitigungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2010 - 1 B 579/09
    Eine frühere Nutzung eines Gebäudes hat keinen Einfluss auf den Gebietscharakter der Umgebung, wenn sie keinen sichtbaren Niederschlag mehr findet, weil sie eingestellt oder beseitigt worden, und mit einer Wiederaufnahme nicht zu rechnen ist (BVerwG, Urt. v. 27.8. 1998, NVwZ 1999, 523 [525]).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2010 - 1 B 579/09
    Außer Betracht bleiben bauliche Anlagen, die von ihrem quantitativen Erscheinungsbild oder nach ihrer Qualität nicht die Kraft zur prägenden Wirkung haben oder völlig aus dem Rahmen der sonst in der näheren Umgebung anzutreffenden Bebauung als "Fremdkörper" herausfallen (BVerwG, Urt. v. 15.2.1990, BVerwGE 84, 322 [325 f.]).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten;

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2010 - 1 B 579/09
    Sie stehen als gleichwertige Funktionen nebeneinander, wobei das Verhältnis der beiden Nutzungsarten weder nach der Fläche noch nach Anteilen bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.1972, BVerwGE 40, 94 [100]).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2010 - 1 B 579/09
    Dieses gleichwertige Nebeneinander zweier Nutzungsarten bedeutet, dass keine der Nutzungsarten ein deutliches Übergewicht über die andere gewinnen soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1983, BVerwGE 68, 207).
  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; vorhandene

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2010 - 1 B 579/09
    Dies gilt auch für eine befristet genehmigte Anlage, um deren unbefristete Genehmigung gestritten wird (BVerwG, Beschl. v. 23.11.1998, NVwZ-RR 1999, 364 [365]).
  • OVG Sachsen, 03.03.2005 - 1 B 120/04

    bauaufsichtliche Zustimmung, Freigängerhaus, Justizvollzugsanstalt, offener

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2010 - 1 B 579/09
    Dabei geht in der Regel die größere Nähe mit einer stärker prägenden Wirkung Hand in Hand (SächsOVG, Urt. v. 3.3.2005 - 1 B 120/04 - , zit. nach [...], m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2006 - 2 L 504/02

    Baugenehmigung für Werbeanlage

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2010 - 1 B 579/09
    Die Störung des gebotenen quantitativen Mischungsverhältnisses und damit zugleich der Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets kann sich aus einem übermäßig großen Anteil einer Nutzungsart an der Grundfläche des Baugebiets, aber auch aus anderen Umständen, beispielsweise aus einem Missverhältnis der Geschossflächen oder der Zahl der eigenständigen gewerblichen Betriebe im Verhältnis zu den vorhandenen Wohngebäuden, oder auch erst aus mehreren solcher Merkmale zusammengenommen ergeben (OVG LSA, Urt. v. 14.11.2006 - 2 L 504/02 -, zit. nach [...]).
  • OVG Sachsen, 08.03.2010 - 1 B 35/10

    Werbetafeln, Beseitigungsanordnung, Autobahn, abstrakte Gefahr

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2010 - 1 B 579/09
    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen des jeweiligen Antragstellers an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsakts und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (so z.B.: SächsOVG, Beschl. v. 8.3.2010 - 1 B 35/10 -, zit. nach [...]).
  • OVG Sachsen, 27.02.2002 - 1 BS 189/01

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Beseitigung von Werbetafeln; Folgen des

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2010 - 1 B 579/09
    Im vorliegenden Fall sind die in Rede stehenden Werbeanlagen zwar im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet worden, weil die hier dafür erforderliche Baugenehmigung nach § 59 Abs. 1 , § 63 Satz 1 Nr. 1 SächsBO unstreitig nicht vorlag (SächsOVG, Beschl. v. 27.2.2002 - 1 BS 189/01 -, zit. nach [...]).
  • VG Ansbach, 16.08.2007 - AN 3 K 06.03503
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2010 - 1 B 579/09
    Auch wenn die in Rede stehenden Werbeanlagen in allgemeinen Wohngebieten nach § 4 BauNVO i.V.m. § 10 Abs. 4 SächsBO allgemein zulässig wären, kommt im Hinblick auf die Belange der Nachbarschaft und der Bewohner des Hauses, an das diese Anlagen angebracht sind, in Betracht, dass sie gegen das Rücksichtnahmegebot i.S.d. § 15 BauNVO verstoßen (VG Ansbach, Urt. v. 16.8.2007 - AN 3 K 06.03503 -, zit. nach [...]).
  • OVG Sachsen, 07.05.2010 - A 1 A 352/10

    Rechtliches Gehör, Aufklärungsrüge

    Az.: 1 B 579/09 4 L 542/09.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2016 - 3 O 113/16

    Recht der Außenwerbung

    Aufgrund dieser zusätzlichen Nutzung genügt es andererseits jedoch nicht, lediglich auf die vom Antragsteller genannten Beseitigungskosten abzustellen (so aber OVG Bautzen, Beschl. v. 6.05.2010 - 1 B 579/09 -, juris; OVG Bautzen Urt. v. 8.01.2015 - 1 A 744/12 -, juris), da diese nicht die Bedeutung der Sache i. S. v. § 52 Abs. 1 GKG vollständig widerspiegeln.
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